Sie wollen ein historisches Gebäude innen Renovieren,

Räume wohnlicher gestalten oder anders nutzen?

Nicht selten werden dabei wertvolle Malereien, historische Türen oder Böden übersehen oder als wertlos erachtet. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz muss die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt oder des Landratsamtes eingeschaltet werden. Unterstützung erhalten Sie auch vom Landesamt für Denkmalpflege Bayern, Abteilung "Praktische Bau- und Kunstdenkmalpflege".

Auch wenn kein Denkmalamt benötigt wird, kann ich Ihnen als erfahrener Maler und Restaurator weiter helfen und zum Gelingen Ihrer Restaurierung oder Renovierung beitragen.